Prüfungsanmeldung - Information zur Nennung einer Prüfung

Obmann für das Prüfungswesen

der Jagdhundfreunde im Erfttal 1908 e.V. 

 

Georg Benten

Mobil: 0172 -6090374

Mail: Georg.Benten@googlemail.com

Merkblatt zur Nennung einer Prüfung beim Verein der Jagdhundfreunde im Erfttal 1908 e.V.

EDV – Nummer: 1008

Prüfungsplätze werden nach folgendem Ranking vergeben:

  • Vereinsmitglieder haben Vorrang

 

Die Meldung für eine Prüfung  geht an die Geschäftsstelle der Jagdhundfreunde im Erfttal 1908 e.V.:

Per Post – Per Fax oder per eingescannten Formularen mittels Mail an:

Wilma Maretsch, Sanddornweg 4, 41469 Neuss

FAX: 02137-927944 – Mail: maretsch.wilma@googlemail.com

 

Anmeldung für VJP, HZP, VSwP, VGP, VPS, BTR, über das aktuelle Formblatt 1 des JGHV (Nennung einer Verbandsprüfung – Formblatt 1), dies Bitte komplett und leserlich ausfüllen und Unterschreiben. Sie finden dieses Formblatt 1 auf der Seite des JGHV oder auch auf unserer Seite.

HIER 

Chipnummer, Zuchtbuchnummer und eventuelle DGStB Nummern nicht vergessen.

Bitte senden Sie mir separat, wenn vorhanden Ihre Mitgliedsnummer der KJS (LJV Nummer) zu.

 

Die auf dem Formular geforderte DGStB Nummer finden Sie auf der Ahnentafel ihres Hundes, wenn die Elterntiere oder ihr Hund selber eine VGP Prüfung gelaufen und bestanden hat.

Zuzüglich zum ausgefüllten Formblatt 1 senden Sie bitte in Kopie noch folgende Unterlagen mit:

  • Kopie der Ahnentafel Vor - und Rückseite
  • Kopie des gültig gelösten Jagdscheines des Hundeführers
  • HF ohne Jagdschein reichen bitte eine gültige Haftpflichtversicherung sowie eine Schriftliche Begründung lt. PO VZPO (Zulassung ohne Jagdschein nur in Ausnahmefällen zulässig) mit ein.
  • Kopie gültigen Tollwutimpfung
  • Falls vorhanden Härtenachweis
  • Falls vorhanden Zuchtschauergebnisse
  • Falls vorhanden Zensurenblätter aller gelaufenen Prüfungen, oder noch geplanter Prüfungen die nach der Nennung und vor der gemeldeten Prüfung noch abgelegt werden, dann das Zensurenblatt bitte noch nachreichen.
  • Falls Brauchbarkeitsprüfungen schon geführt wurden, egal ob bestanden oder nicht, Bitte Nachweis einreichen.
  • Den Überweisungsträger des gezahlten Nenngeldes

Beachten Sie, dass die Vollständigen Nennungsunterlagen zur Prüfung 21 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Geschäftsstelle eingereicht werden müssen.

Das Nenngeld wird mit Abgabe der Nennung fällig. Die Höhe des Nenngeldes der einzelnen Prüfungen, finden Sie auf unserer Homepage.

Bitte überweisen Sie das Nenngeld mit Angaben unter Verwendungszweck:

  • Name/Art / Datum der Prüfung
  • Namen des Hundes 

 

 

auf folgendes Konto unseres Vereins:

KSK-Köln

Kto.Nr. 0143008914 - BLZ 370 502 99

IBAN: DE03370502990143008914

SWIFT-BIC: COKSDE33

 

 

Ergänzung:

Bei Nennung der Zusatzfächer zum Erlangen der Brauchbarkeit des Landes NRW füllen Sie bitte vollständig und leserlich das entsprechende Formular (Nennung gem. BPO NRW- dieses finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite) und kreuzen den Satz: „Er soll die Zusatzprüfung nach Ziffer 6 der Richtlinien zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden im Land NRW ablegen“ an. Dieses Formblatt senden Sie bitte ebenfalls an die Geschäftsstelle.

 

Das Nenngeld  von 40 €  für die Zusatzfächer der Brauchbarkeit § 6 Überweisen Sie bitte ebenfalls unter Verwendungszweck:

  • Datum der Prüfung
  • Name des Hundes ( Der Vollständige Name der auf der Ahnentafel steht)
  • Zusatzfächer BP

Auf unser Vereinskonto.

 

Zur Nennung einer Brauchbarkeitsprüfung des Landes NRW verwenden Sie Bitte ebenfalls das Formular zur Nennung einer Brauchbarkeitsprüfung (BP § 6, BP § 7, BP § 8) zu finden auf unserer Seite oder auf der Seite des LJV NRW.

HIER

 

Die Höhe des Nenngeldes finden Sie unter der Rubrik Termine 2023.

Bitte beachten Sie:

  • Nenngeld ist Reuegeld
  • Anmeldung werden nach Eingang bearbeitet
  • Kursteilnehmer und Vereinsmitglieder haben Vorrang.
  • Es werden nur anerkannte JGHV  Hunde mit JGHV/FCI anerkannten Ahnentafel zugelassen 
  • Die Einladung zur Prüfungen werden in der Regel ca. 7 -10 Tage vorher versendet.
  • Eine gesonderte Bestätigung, das die Nennung eingegangen ist erfolgt nicht, daher raten wir die Nennung postalisch mit Sendungsverfolgung an die Geschäftsstelle zu versenden.

 

Schüler und Studenten mit gültigem Jagdschein zahlen

20,00 € weniger auf die Prüfungsgebühr.

 

Auf den von uns ausgeschriebenen Prüfungen benötigen wir eine gültige Tollwutschutzimpfung sowie eine ausreichende Haftpflichtversicherung.